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Plus die gesetzlichen Feiertage des lfd. Jahres. | ||||||||||||||||||||||||||
(angegeben ist jeweils der erste und der
letzte Ferientag) Um eine Beeinträchtigung des Unterrichtserfolges zu
vermeiden, können Schülerinnen und Schüler nur in unabweisbaren Sonderfällen
für einige Stunden oder für einen Tag vom Unterricht beurlaubt werden. In
jedem Fall muss rechtzeitig und schriftlich ein Antrag durch die
Erziehungsberechtigten erfolgen. |
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